Die spektrale Aufspaltung des Lichtes
Sichtbares Licht wird dem Wellenlängenbereich zwischen 400 und 700 nm zugeordnet. Die in der Retina angeordneten lichtempfindlichen Zapfen können infolge ihrer spektralen Empfindlichkeit den einzelnen Wellenlängenbereichen des Lichts unterschiedliche Farben zuordnen. Liegt aber der Fall vor, dass das Licht aus mehreren Wellenlängenkomponenten besteht, so nennen wir das Licht nicht-monochromatisch. Für analytische Anwendungen, die z.B. auf dem Gesetz von Beer und Lambert gründen, sind aber monochromatische Lichtstrahlen notwendig. (Der Absorptionskoeffizient µ ist nicht nur material-, sondern auch wellenlängenabhängig!) In so einem Fall können wir z.B. nicht-monochromatisches (weißes Licht) mit Hilfe eines Prismas oder optischen Gitters in seine Wellenlängenkomponenten aufteilen. In der Spektroskopie gehört die Verwendung des Prismas zu den einfachsten optischen Elementen. In einem Prisma werden auf Grund der Dispersion, d.h. auf Grund der Wellenlängenabhängigkeit des Brechungsindexes, die einzelnen Wellenlängenkomponenten des weißen Lichtstrahles unterschiedlich stark gebrochen. So werden in der Regel die langwelligen (z.B. rotes Licht) stärker, die kurzwelligen Komponenten (z.B. blaues Licht) weniger stark gebrochen. Die Aufteilungsweite eines Prismas ist eine prismenmaterialabhängige Größe und folgt einer nichtlinearen Gleichung.
